Comdirect FAQ

Hier ist eine Liste von häufig gestellten Fragen zum Comdirect Girokonto und der Comdirect Visa-Karte.

Benutze am besten die Suchfunktion deines Browsers um nach Schlagwörtern zu suchen (Strg+F für Windows und CMD/Apfel+F für Mac).

Falls du die Antwort auf deine Frage zur Comdirect hier nicht finden kannst, dann schreibe uns bitte eine Nachricht im Chat unten links.


Siehe auch: DKB FAQ

Tipp: Hier geht es zu unserem Vergleich kostenloser Kreditkarten.

Comdirect 24h Hotline

Das ganze Jahr erreichbar, rund um die Uhr: 04106 – 708 25 00 oder aus dem Ausland: +49 41 06 – 708 25 00

Bekomme ich bei der Comdirect eine zweite Visakarte, dich ich zeitgleich mit der ersten Karte nutzen kann?

Es ist nicht möglich zwei Visakarten zu einem Girokonto zu bekommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit ein weiteres Girokonto zu eröffnen und bekommt damit auch eine weitere Visakarte

Visa Karte sperren

04106 – 708 25 00 anrufen. Vom Ausland aus +49 4106 708 25 00

In welchen Ländern kann die (V Pay) Girokarte eingesetzt werden?

Deine Girokarte ist in Deutschland, Europa und einigen weiteren Ländern mit V PAY Akzeptanz einsetzbar. Da V PAY nicht im gesamten Ausland verfügbar ist, empfehlen wir für Reisen außerhalb Europas zusätzlich die kostenlose comdirect Visa-Karte.

In folgenden Ländern ist die V PAY/Girokarte einsetzbar: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grönland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Zypern.

In folgenden Ländern hat V PAY eine gute Akzeptanz, obwohl sie nicht Teil von Visa Europe sind, und die Akzeptanzstellen somit nicht mit V PAY gekennzeichnet sind: Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien.

Von meinem Konto ist eine Visa-Lastschrift abgebucht worden. Wie kann ich diese Lastschrift zurückgeben?

Kartenumsätze können ausschließlich schriftlich per Brief bzw. Fax unter 04106 / 708 32 13 reklamiert und nach Prüfung ggf. zurückgegeben werden.

Mein Konto ist gesperrt. Wie kann ich das wieder freischalten?

Bei dreimaliger falscher PIN- bzw. TAN-Eingabe können Sie Ihr Konto schriftlich mit einem formlosen Fax oder Brief entsperren lassen. Bitte vergessen Sie nicht, das Schreiben mit Ihrer Kontonummer sowie Ihrer Unterschrift zu versehen. Bei einer Kontosperrung wegen Missbrauchs ist eine Entsperrung ausschließlich im Original per Post möglich.

Wie lautet die Fax-Nummer zur Entsperrung meines Kontos?

Die Fax-Nummer lautet 04106 / 708 25 88.

Wo finde ich Formulare auf Comdirect.de?

Im Formularcenter unter “Services” –> “Formulare & Publikationen” oder über den Link “Formulare” im Footer ganz unten auf jeder Seite. Oder einfach hier klicken.

Kann ich Weisungen zum Bezug junger Aktien online aufgeben?

Comdirect bietet Kunden die Möglichkeit, Weisungen zu Kapitalmaßnahmen online zu erteilen. Gehen Sie hierzu in den Persönlichen Bereich – Order – Kapitalmaßnahmen. Sollte eine Eingabe hier nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Kundenbetreuung.

Wie lange ist es notwendig meine Aktien zu halten um die Dividende zu bekommen?

Inländische Aktien müssen bis einschließlich des Trenntages (oft der Tag der Hauptversammlung) gehalten werden, um dividendenberechtigt zu sein.

Was ist der Ex-Tag?

Der Tag, ab dem Aktien “ex”, d.h. ohne ein bestimmtes Recht z.B. auf Dividende oder Bezugsrecht gehandelt werden. Bei Dividenden deutscher Aktien ist der Ex-Tag im Allgemeinen der Tag nach der Hauptversammlung. Das bedeutet, dass die Zuordnung der Dividende nach dem Bestand am Tag der Hauptversammlung erfolgt.

Ich möchte einige Wertpapiere übertragen. Wie nehme ich die Übertragung vor?

Ein Depotübertrag ist formlos schriftlich möglich. Unter “Formulare” finden Sie ein Depotübertragsformular, das Ihnen den Wertpapierübertrag in Ihr comdirect-Depot erleichtert.

Welche Besonderheiten bei Stop Orders gibt es an der Börse Stuttgart?

Erhält der Skontroführer den Hinweis, dass im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stop-Loss-Order oder eine Stop-Buy-Order vorliegt und ist im Falle der Stop-Loss-Order der Geldkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop-Limit bzw. im Falle der Stop-Buy-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop-Limit, so ist der Skontroführer berechtigt, die Stop-Order auszulösen. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung hat der Skontroführer die Interessen des Auftraggebers und ihm eventuell vorliegende weitere Informationen zu berücksichtigen.

Erstattet die Comdirect Provisionen bei Teilausführungen?

Laut Preisverzeichnis fällt die Provision bei jeder Teilausführung an. Ausnahme: Bei taggleichen Teilausführungen an in- und ausländischen Börsenplätzen werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Was ist ein Stop-Loss?

Ein gesetztes Stop-Loss-Limit wird ausgelöst, sobald der Kurs des Wertpapiers das Limit erreicht bzw. unterschreitet. Der Verkauf wird bestens zum nächsten bezahlt Kurs ausgeführt.

Was ist ein Stop-Buy?

Ein gesetztes Stop-Buy-Limit wird ausgelöst, sobald der Kurs erreicht bzw. überschritten wird. Der Kauf wird dann billigst zum nächsten bezahlt Kurs ausgeführt.

Warum sind keine unlimitierten Käufe (ohne Orderzusatz) unter einem Kurswert von 2,50 EUR bei Optionsscheinen möglich?

Zu Ihrem eigenen Schutz nehmen wir bei Optionsschein-Kursen unter EUR 2,50 grundsätzlich nur limitierte Käufe entgegen, da selbst Einzelorders in einem Optionsschein extreme Kursschwankungen hervorrufen können.

Sondervollmacht für den Optionsschein-Handel - wofür benötige ich diese Sendervollmacht?

Der bzw. die Bevollmächtigte muss die Sondervollmacht für den Optionsschein-Handel unterschrieben an die comdirect zurücksenden, damit die Kontoverbindung für den Optionsschein-Handel freigeschaltet werden kann.

Kann ich per Servicecomputer auch einen WP-Auftrag mit einer alphanumerischen WKN erteilen? Wie?

Über unseren Servicecomputer können Sie auch einen WP-Auftrag mit einer alphanumerischen WKN erteilen. Bitte geben Sie dazu die Buchstaben wie bei einer SMS ein. Vor und nach jedem Buchstaben drücken Sie bitte die Stern-Taste, um zu verhindern, dass der Servicecomputer ein “E” irrtümlich als “33” interpretiert.

Kann ich das Limit für meine Girokarte und Visa-Karte erhöhen?

Bei Ihrer Girokarte ist eine Limiterhöhung nicht möglich. Für eine Limiterhöhung Ihrer Visa-Karte wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Kundenbetreuung.

Wie kann ich eine neue PIN für den Kontozugang bestellen?

Das ist formlos schriftlich per Fax oder Brief möglich. Bitte vergessen Sie nicht, das Schreiben mit Ihrer Kontonummer sowie Ihrer Unterschrift zu versehen. Die für die Erstellung der Ersatz-PIN anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Wie kann ich eine erteilte Vollmacht löschen?

Als Kontoinhaber können Sie erteilte Vollmachten jederzeit im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung löschen.

Das Auszahlungskonto hat sich geändert. Wie nehme ich die Änderung vor?

Sind Kontoinhaber und Inhaber des Auszahlungskontos identisch, kann das Auszahlungskonto durch den Kontoinhaber online im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten > Kundendaten geändert werden (Bestätigung per mTAN/ PhotoTAN). Eine Änderung ist ebenfalls formlos schriftlich per Brief möglich.

Gibt es eine Möglichkeit meine PIN für den Kontozugang zu ändern?

Sie können Ihre PIN im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > PIN/TAN-Verwaltung oder über den Servicecomputer unter dem Menüpunkt 8.1.1. ändern.

Was bedeutet “zahlungspflichtig” auf einigen Schaltflächen der Webseite?

Eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (Absätze 2-4 des § 312g BGB) soll Verbraucher im Internet vor sogenannten Kostenfallen, wie z. B. ungewollten kostenpflichtigen Abonnements, schützen. Sobald über eine Schaltfläche im Internet eine Zahlungspflicht ausgelöst wird, muss dies durch eindeutige Kennzeichnung („zahlungspflichtig”) für jeden Nutzer leicht erkennbar sein (sogenannte „Button-Pflicht”).

Wichtig: Der Hinweis „zahlungspflichtig” signalisiert lediglich, dass eine Zahlungspflicht für Sie als Kunde entsteht. Dies kann z. B. der Kaufpreis einer Aktie oder eines anderen Gegenwertes sein. So berechnen wir bei unseren Fondsdiamanten und anderen No-Fee-Aktionen auch zukünftig keine Entgelte.

Lebst du auf Bali?

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Möchtest du nach Bali?

Du möchtest das erste Mal nach Bali kommen oder warst schon hier und überlegst evtl. sogar nach Bali zu ziehen? Dann bist du hier richtig.

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